Insolvenzrecht
Die Kanzlei Markus Müller berät und vertritt Sie als Geschäftsführer / Vorstand, Freiberufler/ Selbstständiger, Gläubiger und Verbraucher gerne in vielen Bereichen des Insolvenzrechts sowie den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten.
Geschäftsführer / Vorstände in der Unternehmenskrise und im Insolvenzfall
· Prüfen der Insolvenzgründe/ Notwenigkeit eines Insolvenzantrages
· Fragen der persönlichen Haftung und deren Minimierung
· Abwehr von Haftungsansprüchen der Gläubiger
· Fragen der Sanierung und Vergleiche zur Vermeidung einer Insolvenz
· Abwehr von Ansprüchen der Finanz- und Sozialbehörden
· Vertretung und Verteidigung in Insolvenzstrafverfahren
| Freiberufler / Selbstständige
· Fragen der Sanierung und Vergleiche zur Vermeidung einer Insolvenz
· Außergerichtliche Schuldenbereinigung
· Haftungsminimierende Eigeninsolvenzantragstellung
· Fragen der Restschuldbefreiung
· Abwehr von Ansprüchen der Finanz- und Sozialbehörden
· Vertretung und Verteidigung in Insolvenzstrafverfahren
| Verbraucherinsolvenzverfahren
· Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens
· Führen von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern
· Erteilen von Bescheinigungen über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens (Voraussetzung für den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens)
· Stellen des Antrags auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
|
Gläubiger
· Beratung bei Sicherung/ Absicherung von Gläubigerforderungen
· Vertretung bei Anfechtungen (Rückforderungen) durch den Insolvenzverwalter
· Anmeldung und Durchsetzung von Forderungen im Insolvenzverfahren
· Geltendmachung und Durchsetzung von Sicherungsrechten
· Vertretung von Gläubigerinteressen in Gläubigerversammlungen und Gläubigerausschüssen
· Vorbereitung von Insolvenzanträgen gegen Schuldner
|