Arbeitsrecht - markusmueller.legal

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Arbeitsrecht
 
Die Kanzlei Markus Müller berät und vertritt Sie, als Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Betriebsräte und kleinere und mittelständische Unternehmen, gerne in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowie den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten, insbesondere in Angelegenheiten:

 
des Abschlusses eines Arbeitsverhältnisses
 
· Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen
 
· Arbeitszeitgestaltung (Arbeitszeitkonten usw.)
 
· Teilzeitbeschäftigung
 
· Vergütungsmodelle
 
· Scheinselbstständigkeit (Statusfeststellungsverfahren)
 
 
der Beendigung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen
 
· ordentliche Kündigung (z.B. betriebsbedingt, personenbedingt)
 
· außerordentliche (fristlose) Kündigung (z.B. verhaltensbedingt)
 
· aushandeln von Abfindungsvereinbarungen, Abwicklungsverträgen oder Altersteilzeitmodellen
 
· besonderer Kündigungsschutz (Betriebsratstätigkeit, Schwangerschaft, usw.)
 
bei Änderungen innerhalb eines Arbeitsverhältnisses
 
· Änderungskündigungen
 
· Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
 
· Anspruch und Gestaltung von Elternzeit
 
· Betriebsübergang (§ 613a BGB)
 
· Umsetzungen / Versetzungen
 
· Eingruppierungen
 
bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüche
 
· aus Überstunden
 
· Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
 
· aus rückständigen Gehaltsansprüchen
 
· aus Gratifikationen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.)
 
· Insolvenzgeld
 
des Betriebsverfassungsrechts sowie Angelegenheit des Betriebsrates
 
· Gestaltung und Verhandelung von Betriebsvereinbarungen
 
· Einleitung und Durchführung von Einigungsstellen
 
· Verhandlung und Durchführung von Sozialplänen und Interessenausgleichen
 
· Vertretung und Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
 
· Schulungen
 
 
bei der Durchsetzung weitere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
 
 
· Zeugnisansprüche
 
· Urlaubsansprüche
 
· Schadensersatzansprüche
 
· Wettbewerbsverboten
 
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